Aktuelle Urteile aus dem Bereich Datenschutz

Aktuelle Urteile aus dem Bereich Datenschutz

Datenschutz ist ein wichtiges Thema in Deutschland, das immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Nachfolgend werden einige aktuelle Urteile im Bereich Datenschutz aus Deutschland und die verhängten Sanktionen vorgestellt.

  • Das Landgericht München I hat am 18. Januar 2024 entschieden, dass die Verwendung von Cookie-Bannern, die den Nutzern keine echte Wahlmöglichkeit bieten, gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Das Gericht hat dem Kläger, einem Verbraucherschutzverband, Recht gegeben und die Beklagte, eine Online-Plattform für Immobilienanzeigen, zur Unterlassung verurteilt. Die Beklagte hatte ein Cookie-Banner verwendet, das nur die Option „Alle akzeptieren“ anbot, während die Möglichkeit, einzelne Cookies abzulehnen, versteckt war. Das Gericht sah darin eine unzulässige Einwilligungserklärung, die den Nutzern ihre Rechte auf informationelle Selbstbestimmung entzieht. Die Beklagte muss nun ein Bußgeld von 100.000 Euro zahlen.
  • Das Oberlandesgericht Köln hat am 25. Februar 2024 ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt, das die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ohne Einwilligung der Betroffenen untersagt. Die Klägerin, eine Influencerin, hatte gegen die Beklagte, eine Marketing-Agentur, geklagt, weil diese ihre Daten an verschiedene Unternehmen weitergegeben hatte, ohne sie darüber zu informieren oder ihre Zustimmung einzuholen. Die Beklagte hatte behauptet, dass die Klägerin durch die Nutzung ihrer Dienste stillschweigend eingewilligt habe. Das Gericht wies diese Argumentation zurück und stellte fest, dass die Klägerin nicht ausreichend über den Umfang und die Zwecke der Datenverarbeitung aufgeklärt worden sei. Die Beklagte muss nun eine Unterlassungserklärung abgeben und der Klägerin einen Schadensersatz von 50.000 Euro zahlen.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. Februar 2024 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben, das die Speicherung von biometrischen Daten in Personalausweisen für zulässig erklärt hatte. Die Kläger, zwei Bürgerrechtsaktivisten, hatten gegen das Bundesministerium des Innern geklagt, weil sie die Speicherung ihrer Fingerabdrücke in ihren Personalausweisen für einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Privatsphäre hielten. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Klage abgewiesen und sich auf das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis berufen, das die Speicherung von biometrischen Daten vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil jedoch auf und verwies auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf die DSGVO, die eine solche Speicherung nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung oder einer gesetzlichen Grundlage erlauben. Das Bundesministerium des Innern muss nun das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ändern oder aufheben.