Datenschutz und eRezept in Arztpraxen

Datenschutz und eRezept in Arztpraxen

Der Einsatz von elektronischen Rezepten (eRezept) in Arztpraxen soll die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern und die Abrechnung vereinfachen. Doch wie steht es um den Datenschutz bei dieser digitalen Innovation? Welche Risiken und Chancen gibt es für Ärztinnen und Ärzte sowie für die Gesundheitsdaten der Bevölkerung?

Das eRezept ist ein digitales Dokument, das die Verordnung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten enthält. Es wird von der Ärztin oder dem Arzt über eine sichere Verbindung an eine zentrale Datenbank übermittelt, wo es für einen begrenzten Zeitraum gespeichert wird. Die Patientin oder der Patient kann dann mit einem individuellen Code das eRezept in einer Apotheke seiner Wahl einlösen. Das eRezept soll ab 2022 flächendeckend eingeführt werden.

Der Datenschutz bei eRezepten ist ein wichtiges Thema, das sowohl rechtliche als auch technische Aspekte umfasst. Die Datenübertragung und -speicherung muss den hohen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Das bedeutet, dass die Daten nur für den Zweck der Versorgung verwendet werden dürfen, dass sie verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden müssen, und dass die Betroffenen über ihre Rechte informiert werden müssen.

Die Vorteile von eRezepten liegen vor allem in der Vereinfachung des Verordnungsprozesses, der Reduzierung von Papierkram und Fehlern, und der Erhöhung der Therapietreue. Die Nachteile sind mögliche Sicherheitslücken, die zu Datenverlust oder -missbrauch führen könnten, sowie die Abhängigkeit von technischer Infrastruktur, die anfällig für Störungen sein könnte. Zudem besteht die Gefahr, dass die Daten für andere Zwecke als die Versorgung genutzt werden könnten, zum Beispiel für Werbung, Forschung oder Kontrolle.

Für Arztpraxen bedeutet das eRezept eine Umstellung ihrer Arbeitsabläufe und eine Anpassung ihrer Software. Sie müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und ihre Patientinnen und Patienten über das eRezept aufklären. Sie müssen auch darauf achten, dass sie die Einwilligung der Betroffenen einholen, bevor sie Daten an Dritte weitergeben, zum Beispiel an Krankenkassen oder Apotheken. Sie sollten zudem regelmäßig ihre Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und aktualisieren.

Das eRezept ist eine digitale Innovation, die das Gesundheitswesen verändern wird. Es bietet Chancen für eine bessere Versorgung, aber auch Risiken für den Datenschutz. Arztpraxen müssen sich darauf vorbereiten und verantwortungsvoll mit den sensiblen Gesundheitsdaten ihrer Patientinnen und Patienten umgehen.